Grundsätze der Verarbeitung
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Rechtsquelle: Art. 5 EU-DSGVO
Eine Verarbeitung muss nicht nur
- rechtmäßig
sein sondern auch
- nachvollziehbar
- zweckgebunden
- minimalisiert
- begrenzt
- vertraulich
- nachweisbar.
Die Personenbezogenen Daten müssen
- richtig
und
- aktuell
sein.
- Ein viel besserer Artikel als meiner auf Dr. Datenschutz.