Datenschutz bei der Freiwlligen Feuerwehr

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Datenschutzrechtliche Vorschriften für die Freiwillige Feuerwehr

Allgemeine Grundlagen

Die Freiwillige Feuerwehr unterliegt verschiedenen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und spezifischen bundes- und landesrechtlichen Regelungen.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und ist auch für die Freiwillige Feuerwehr bindend. Wichtige Grundsätze:

  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf einer rechtlichen Grundlage beruhen, etwa der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO).
  • Datenminimierung (Art. 5 DSGVO): Es dürfen nur notwendige Daten verarbeitet werden.
  • Datensicherheit (Art. 32 DSGVO): Technische und organisatorische Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
  • Rechte der betroffenen Personen (Art. 12–23 DSGVO): Betroffene haben u. a. ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.

Bundes- und Landesgesetze zum Feuerwehrwesen

Neben der DSGVO gelten spezifische gesetzliche Vorschriften:

  • Feuerwehrgesetze der Bundesländer: Enthalten Bestimmungen zur Dokumentation und Verarbeitung personenbezogener Daten im Einsatzfall.
  • Landesdatenschutzgesetze (LDSG): Ergänzen die DSGVO für Behörden und öffentliche Stellen, zu denen die Feuerwehr zählt.

Verarbeitung personenbezogener Daten im Einsatz

Die Feuerwehr muss im Einsatzfall datenschutzrechtliche Vorgaben beachten:

  • Einsatzdokumentation: Personenbezogene Daten (z. B. von Unfallopfern) dürfen nur in erforderlichem Umfang dokumentiert werden.
  • Kommunikation mit Rettungsdiensten und Polizei: Der Austausch personenbezogener Daten ist zulässig, wenn er zur Gefahrenabwehr oder für Rettungsmaßnahmen notwendig ist.
  • Veröffentlichung von Einsatzfotos: Fotos mit identifizierbaren Personen dürfen nur mit Einwilligung oder auf gesetzlicher Grundlage veröffentlicht werden.

Datenschutz in der Verwaltung

Auch die Verwaltung der Freiwilligen Feuerwehr unterliegt strengen Datenschutzanforderungen:

  • Mitgliederverwaltung: Speicherung von personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Qualifikationen) erfordert geeignete Schutzmaßnahmen.
  • Funk- und Kommunikationsdaten: Gespräche über BOS-Funk dürfen nicht ohne gesetzliche Grundlage gespeichert oder veröffentlicht werden.
  • Videoüberwachung: Falls Feuerwehrgebäude überwacht werden, muss dies verhältnismäßig sein und die Betroffenen müssen informiert werden (Art. 13 DSGVO).

Besondere Regelungen für Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten (z. B. in Erste-Hilfe-Protokollen oder bei Untersuchungen von Feuerwehrmitgliedern) sind besonders schützenswert und dürfen nur unter strengen Bedingungen verarbeitet werden (Art. 9 DSGVO).

Fazit

Die Freiwillige Feuerwehr muss sich an die DSGVO, landesrechtliche Vorschriften und spezielle Datenschutzregelungen für öffentliche Stellen halten. Besonders wichtig sind der Schutz von Einsatzdaten, die Einhaltung der Informationspflichten und die sichere Speicherung personenbezogener Informationen.