Bußgelder
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- BEISPIEL: Heimliches Mitlesen von E-Mails: 5.000.- € Strafe (Datenschutzpraxis, 10.06.2020).
- BEISPIEL: Unerlaubtes Veröffentlichen von Gesichtern auf YouTube: 5.000.- € Strafe (Datenschutzpraxis, 10.06.2020).
- Zum Thema "Schadensersatzansprüche" ($$$).
- Es könnten auch Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen.
- Einen Anspruch auf Verhängung eines Bußgeldes gibt es nicht (AG Ansbach, 24.06.2020).