Grundsätze der Verarbeitung

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Rechtsquelle: Art. 5 EU-DSGVO

Eine Verarbeitung muss nicht nur

  • rechtmäßig

sein sondern auch

  • nachvollziehbar
  • zweckgebunden
  • minimalisiert
  • begrenzt
  • vertraulich
  • nachweisbar.

Die Personenbezogenen Daten müssen

  • richtig

und

  • aktuell

sein.