Bußgelder
Version vom 27. Juli 2020, 14:36 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
- Einen Anspruch auf Verhängung eines Bußgeldes gibt es nicht (AG Ansbach, 24.06.2020).
- Heimliches Mitlesen von E-Mails: 5.000.- € Strafe (Datenschutzpraxis, 10.06.2020).
- Unerlaubtes Veröffentlichen von Gesichtern auf YouTube: 5.000.- € Strafe (Datenschutzpraxis, 10.06.2020).
- Zum Thema "Schadensersatzansprüche" ($$$).