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Inhaltsverzeichnis
- 1 EU Data Act (Internet of things, Die Daten aus Ihrem Auto - wem gehören sie?)
- 2 Antworten von ChatGPT zu meinen datenschutzrechtlichen Fragen
- 2.1 Gilt die EU-DSGVO auch im Ausland?
- 2.2 Gelten die Vorschriften des Artikel 5 EU-DSGVO auch für besondere Kategorien personenbezogener Daten?
- 2.3 Ist eine Datenverarbeitung unrechtmäßig, wenn der Verantwortliche, obwohl er gesetzlich verpflichtet ist, keinen Datenschutzbeauftragten ernannt hat?
- 2.4 Was versteht man unter "Treu und Glauben"?
- 3 Aktuelle Meldungen
- 4 Fallarchiv
- 5 Datenschutzberichte
- 6 Lexikon der Fachbegriffe
- 7 Prüfschema
- 8 Sonstiges
EU Data Act (Internet of things, Die Daten aus Ihrem Auto - wem gehören sie?)
Antworten von ChatGPT zu meinen datenschutzrechtlichen Fragen
Die Organisation OpenAI hat mit ChatGPT eine Möglichkeit für alle geschaffen, mit einer Künstlichen Intelligenz zu kommunizieren. Ich habe diese Möglichkeit mal genutzt, um ein paar unscharfe Begriffe aus dem Datenschutz von der Maschine kommentieren zu lassen. Hier die Ergebnisse:
Gilt die EU-DSGVO auch im Ausland?
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern auch im Ausland, sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen erfolgt, die sich innerhalb der EU befinden.
Dies bedeutet, dass Unternehmen oder Organisationen, die außerhalb der EU ansässig sind, die personenbezogenen Daten von Personen aus der EU verarbeiten, ebenfalls der DSGVO unterliegen. Die DSGVO gilt also auch für Unternehmen oder Organisationen, die keine Niederlassung in der EU haben, aber personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Zusätzlich zu den Verpflichtungen der DSGVO müssen Unternehmen oder Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, auch sicherstellen, dass sie die nationalen Datenschutzgesetze und -vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten einhalten, in denen sich die betroffenen Personen befinden.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Anwendung der DSGVO im Ausland, beispielsweise wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur für rein private oder familiäre Zwecke erfolgt oder wenn die Verarbeitung von Daten ausschließlich für die Sicherheit nationaler Zwecke oder die Durchsetzung von Strafrechtsvorschriften durchgeführt wird.
Gelten die Vorschriften des Artikel 5 EU-DSGVO auch für besondere Kategorien personenbezogener Daten?
Ja, Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, auch als sensible Daten bezeichnet. Artikel 5 legt die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Allgemeinen fest, unabhängig davon, ob es sich um besondere Kategorien von Daten handelt oder nicht.
Ist eine Datenverarbeitung unrechtmäßig, wenn der Verantwortliche, obwohl er gesetzlich verpflichtet ist, keinen Datenschutzbeauftragten ernannt hat?
Wenn ein Verantwortlicher laut Datenschutzgesetz (z.B. der Europäischen Datenschutzgrundverordnung) verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, aber dies nicht tut, kann dies als Verstoß gegen das Gesetz angesehen werden. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig und unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.
Das Fehlen eines Datenschutzbeauftragten bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Es hängt von den spezifischen Umständen der Datenverarbeitung ab, ob sie im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen durchgeführt wird.
Wenn der Verantwortliche keinen Datenschutzbeauftragten benannt hat und gegen Datenschutzgesetze verstoßen hat, kann dies zu Sanktionen führen, einschließlich Geldbußen und anderen rechtlichen Konsequenzen. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung haben, sollten Sie sich an die zuständigen Datenschutzbehörden oder rechtlichen Stellen wenden.
Was versteht man unter "Treu und Glauben"?
Der Begriff "Treu und Glauben" ist ein juristischer Begriff, der in vielen Rechtsordnungen, einschließlich des deutschen Rechts, verwendet wird. Er bezieht sich auf ein ethisches Prinzip, das besagt, dass Vertragsparteien und Geschäftspartner in ihren Handlungen miteinander fair und aufrichtig umgehen sollten.
In der Praxis bedeutet dies, dass die beteiligten Parteien bei Vertragsverhandlungen und Geschäftsbeziehungen ehrlich, offen und vertrauensvoll miteinander umgehen sollten. Sie sollten keine Täuschungen oder Verzerrungen von Informationen verwenden und sollten die Bedingungen des Vertrags oder der Vereinbarung so klar wie möglich kommunizieren.
Das Prinzip von "Treu und Glauben" kann in vielen verschiedenen Bereichen des Rechts angewendet werden, einschließlich des Vertragsrechts, Arbeitsrechts, Handelsrechts und des Zivilrechts. In der Regel wird erwartet, dass alle Parteien, die an einem rechtlichen Verfahren beteiligt sind, auf eine Art und Weise handeln, die fair und gerecht ist, um das Vertrauen in das Rechtssystem und die Integrität von Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten.
Aktuelle Meldungen
- Berechtigtes Interesse: Amazon gewinnt Überwachungsprozess in Winsen ("Kostenlose Urteile", 20.02.2023).
- Das Fluggastdatengesetz ist verfassungswidrig (Kostenlose Urteile, 09.01.2023).
- Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg hat für Datenschutzverhältnisse Icons veröffentlicht zur freien Verwendung (16.12.2022, Quelle: Datenschutz-Newsbox).
- BVerfG: Nachrichtendienste dürfen nachrichtendienstlich erhobene Daten nicht übermitteln (Kostenlose Urteile, 28.09.2022).
- Gericht: Zensus 2022 ist rechtmäßig (Kostenlose Urteile, 22.10.2022).
- Katar-Software ist möglicherweise Spyware (15.11.2022, BfDI).
- Browser-Plugin "Nervenschoner" erspart Cookies und Cookie-Banner (Verbraucherzentrale Bayern, 10.11.2022).
- BfDI löscht seinen Twitter-Acoount (BfDI, 10.11.2022).
- Kein SchuFA-Eintrag bei bestrittener Forderung (Kostenlose Urteile, 08.11.2022).
- Nachrichtendienste dürfen nicht alle Daten weiter geben (WELT, 07.11.2022).
- Fotografieren von Falschparkern ist kein Datenschutzverstoß (Tagesspiegel, 03.11.2022).
- Weitere Strafe gegen Clearview AI.
- Aufzeichnen des gesprochenen Wortes ist verboten!
- Zweifel am Incognito-Modus des Chrome - von Google!
- EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig (WELT, 20.09.2022).
- Google Fonts löst Schadensersatzanspruch in Höhe von 100.- € aus (LG München 20.01.2022).
- Kein Missbrauch der Auskunftspflicht der EU-DSGVO (AG Pforzheim, 05.08.2022).
- 25 Jahre Anti-Korruptionsgesetz (Deutschlandfunk, 12.08.2022).
- In eigener Sache: Kleine Artikel zu konkreten Problemkreisen sollen die "Datenschutz-Rezepte" bieten. Das erste, das ich anbiete, ist das Datenschutz-Rezept: Videoüberwachung.
- Ermittlungen des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen das Bundespresseamt bei Facebook (Dr. Datenschutz, 09.06.2022).
- Einheitliche Bußgeldpraxis der EDSA (DATENSCHUTZPRAXIS, 09.06.2022)
- Innenminister Herbert Reul fordert Erleichterungen beim Datenschutz (ZEIT, 01.06.2022, siehe auch hier).
- Deutschland ist genervt von Cookies (ZEIT, 25.05.2022).
- Einheitliches Bußgeldmodell beschlossen (LTO, 21.05.2022).
- Die Website "Dr. Datenschutz" hat in einem Artikel alle Fragen zur "Volkszählung 2022" kurz und gut aufgeführt (Dr. Datenschutz, 20.05.2022).
Fallarchiv
- Fall 35/2022: Änderung des Anbieters für Arbeitsmedizin
- Fall 34/2022: Datensammlung der Stadtnetzwerkerinnen
- Fall 33/2022: Online-Befragung Kita-Bedarf
- Fall 32/2022: Google Fonts - Abmahnung durch Benutzung von Schriftarten
- Fall 31/2022: Testdaten in der Grundschule
- Fall 30/2022: Telefaxdienste
- Fall 29/2022: Anfrage an das Gewerbezentralregister
- Fall 28/2022: WhatsApp im Jugendamt?
- Fall 27/2022: Die Wildkamera auf dem Friedhof
- Fall 26/2022: Abwesenheitsmeldung mit Diagnose
- Fall 25/2022: Gemeinsame Adressenliste
- Fall 24/2022: Zeiterfassung mit Fingerabdrücken
- Fall 23/2022: Übermittlungssperre von Daten zwischen öffentlichen Stellen
- Fall 22/2022: Illegaler Abruf von Meldedaten
- Fall 21/2022: Dürfen die Gesundheitsdaten von Feuerwehrleuten verarbeitet werden?
- Fall 20/2022: Wie lange dürfen Aufzeichnungen aufbewahrt werden?
- Fall 19/2022: Impfunterlagen im Jugendamtssystem
- Fall 18/2022: Mitarbeiterumfrage zur psychischen Belastung
- Fall 17/2022: Adressenermittlung von Abschlussschülern zwecks Gratulation
- Fall 16/2022: Aufruf zu Bürgerwerkstätten
- Fall 15/2022: Auslagerung von Ticketverkäufen
Datenschutzberichte
- Datenschutzbericht 2006 - 2015 (Historie vor der Übernahme des Amtes)
- Datenschutzbericht 2016 (folgen nach und nach)
- Datenschutzbericht 2017
- Datenschutzbericht 2018
- Datenschutzbericht 2019
- Datenschutzbericht 2020
- Datenschutzbericht 2021
- Datenschutzbericht 2022
Lexikon der Fachbegriffe
Prüfschema
- Geben Sie dem Fall ein eindeutiges Aktenzeichen und einen eindeutigen Titel.
- Beschreiben Sie den Sachverhalt (ohne personenbezogene Daten zu erfassen, da dies selbst ein Datenschutzfall sein könnte).
- Prüfen Sie dann die folgenden Verhältnisse:
- Fand der Sachverhalt nach dem 28.05.2018, 0:00 Uhr statt?
- Sind personenbezogene Daten betroffen? Wenn ja, welcher Art?
- Werden diese Daten verarbeitet und brauchen Sie eine Datenschutzerklärung!
- Ist die EU-DSGVO räumlich anwendbar?
- Besteht eine Rechtsgrundlage oder müssen Sie eine Einwilligung einholen?
- Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?
- Besteht eine legale Auftragsverarbeitung, sind alle Betroffenenrechte gewährleistet?
- Muss ein Verarbeitungsverzeichnis durch Verantwortliche erstellt werden?
- Müssen Datenschutzbeauftragte benannt werden?
- Muss eine Datenschutzfolgenabschätzung abgegeben werden?
- Sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen worden?
- Eventuell muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen.
- Es droht u. U. ein Bußgeld.
- Es besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz.
Sonstiges
- KURT - Programm zur Prüfung der Korruptionsvorbeugung (Version 21.07.2020)
- KURT (Pascal-Version, Oktober 2021)
- EUGEN - Programm zur Prüfung von Datenschutzfällen (Version 24.06.2020)
- Pizza 2000 - Einfaches Programm für Lieferdienste (Version 14.08.2020, Freizeitspaß)
- Programmieren in Pascal: Zahlenraten (Version 21.12.2021, Formatübung)
- Programmieren in C (Version 06.09.2022, Formatübung)
- Tabellenkalkulationen: Grundlagen
- QBasic Online
- Turbo-Pascal® online
- Apple® Pascal online
- Commodore 64 online
- COBOL Online
- MSX Computer
- Quick Pascal