Bußgelder
Version vom 7. Januar 2021, 16:07 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
- BEISPIEL: Heimliches Mitlesen von E-Mails: 5.000.- € Strafe (Datenschutzpraxis, 10.06.2020).
- BEISPIEL: Unerlaubtes Veröffentlichen von Gesichtern auf YouTube: 5.000.- € Strafe (Datenschutzpraxis, 10.06.2020).
- Zum Thema "Schadensersatzansprüche" ($$$).
- Es könnten auch Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen.
- Einen Anspruch auf Verhängung eines Bußgeldes gibt es nicht (AG Ansbach, 24.06.2020).