Fall 62/2021: Keine Impfumfrage nach Liste!
Wegen der Bemühungen, die Corona-Pandemie unter Kontrolle zu bekommen, ist die jährliche Grippeschutzimpfung etwas aus dem Fokus geraten. Dennoch ist natürlich auch hier eine entsprechende Vorsorge notwendig, da die Grippe kein Grippaler Infekt sondern eine eigene, teilweise sehr gefährliche Krankheit ist.
Glücklicherweise sorgen sich auch gute Arbeitgeber um die Gesundheit ihrer Beschäftigten und bieten eine entsprechende Schutzimpfung an. Verlockend ist dabei, eine Liste herumgehen zu lassen, auf der sich die Impfwilligen eintragen können. Allerdings handelt es sich um Gesundheitsdaten, die unter die Besonderen Kategorien personenbezogener Daten fallen und nicht ohne ausreichende Rechtsgrundlage übermittelt werden dürfen.
Es empfiehlt sich daher eher, eine E-Mail-Adresse anzubieten, bei der sich Impfwillige melden können. So erfährt niemand von der Impfwilligkeit der anderen und die verarbeitende Stelle hat einen ausreichenden Grund für die Verarbeitung. Die Schweigepflicht ist dabei natürlich selbstverständlich.