Fall 15/2022: Auslagerung von Ticketverkäufen
Sachverhalt: Eine Kommune möchte den Ticketverkauf für ihre kulturellen Veranstaltungen an ein Privatunternehmen auslagern. Die Kommune erfasst die Daten der Interessenten und das Privatunternehmen wickelt den Verkauf ab. Was ist zu beachten?
Datenschutzrechtliche Prüfung: Datenschutzrechtlich könnte es sich um eine Auftragsverarbeitung handeln. Zu klären ist dabei, wer Mittel und Zweck der Datenverarbeitung bestimmt: die Kommune oder das Privatunternehmen. Da es sich um einen Auftrag und nicht um eine Zusammenarbeit handelt, bestimmt das Privatunternehmen, welche Programme es wofür einsetzt. Die Kommune wird auch Daten erfassen und an das Unternehmen weitergeben müssen. Daher handelt es sich auch um eine [Datenerfassung] und eine [Datenübermittlung].
Prüfungsergebnis: Notwendig sind ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 EU-DSGVO und eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 EU-DSGVO, die alle Verarbeitungsschritte aufführt und auch den Namen des Unternehmens nennt, das diese Daten verarbeitet.