Fall 29/2022: Anfrage an das Gewerbezentralregister
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Sachverhalt: Anfrage an das Bürgerbüro: es werden die Adressen aller Firmen im Ort angefragt. Anfragerin ist die kommunale Wirtschaftsförderung.
Prüfung: Personenbezogene Daten sollen nicht abgefragt werden. Datenschutz gilt nur für natürliche Personen.
Ergebnis: Die Anfrage ist datenschutzrechtlich korrekt und darf beantwortet werden.