Fall 63/2021: Videoüberwachung der Gemeinden

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Es tauchte die Frage auf, ob eine Kommune die eigenen Anlagen dauerhaft überwachen darf. Das meint keine öffentlichen Bereiche. Es gab auch öfter Einbrüche und Beschädigungen.

Zur Klärung mal grundsätzlich

  • kann man sein eigenes Grundstück immer mit Video überwachen.
  • Es darf aber – wie von Ihnen gesagt – nur das eigene Grundstück sein, kein öffentlicher Bereich.
  • Wenn Mitarbeiter/-innen gefilmt werden, Kamera normalerweise ausschalten (= Arbeitsrecht!).
  • Wenn niemand erwischt wird, sind 10 Tage Speicherdauer etwas viel (48 Stunden max.).
  • Wenn jemand erwischt wird, können Sie die Videos vorhalten, bis alles geklärt ist (keine Frist).
  • Einzige Voraussetzung ist eine Datenschutzerklärung, die einsehbar ist, bevor einen die Kamera erwischt:
VIDEOÜBERWACHUNG
Verantwortliche: (Name der Kommune), Der Bürgermeister
Datenschutzbeauftragter: (Telefonnummer) oder datenschutz@...de
Zweck: Vorbeugung von Vermögensschäden aller Art
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Bst. c EU-DSGVO i. V. m. § 10 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
Übermittlung: (hier evtl. eine Security-Firma eintragen)

Oft werden diese Datenschutzerklärungen noch mit einem Symbol gekennzeichnet: