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Das Landesamt für Datenschutz hat einen umfangreichen Leitfaden zum Homeoffice veröffentlicht!

Fall 54/2021: Personalrat möchte Gesundheitsdaten

Zum Termin eines Vierteljahresgesprächs fragte ein Personalrat an, ob er Daten über Langzeiterkrankte und Überlastungsanzeigen von der Verwaltung haben könne. Da es keine Rechtsgrundlage (etwa im Personalvertretungsgesetz) gibt, war das natürlich nicht möglich. Empfohlen wurde dem Personalrat, die Einwilligung oder die Daten von den Beschäftigten selbst zu erfragen.

Fall 53/2021: Einwilligung zum Recht am eigenen Bild

Fotoshooting.jpg

Das Recht am eigenen Bild ist zwar kein Datenschutzrecht, aber ich kann Ihnen vielleicht dennoch einen Tipp geben. Zur Einwilligung reicht ein Kreuzchen auf einem Formular. Mehr Ansprüche stellt das Kunsturheberrechtsgesetz nicht.

Eine Einwilligung brauchen Sie aber nur, wenn die Abgebildeten

  • nicht Teil einer Versammlung sind oder
  • nicht nur "Beiwerk" sind.

Dann muss die Abbildung ertragen werden.

Genaueres bietet der Wikipedia-Artikel, den ich ziemlich gut finde. Vielleicht, weil ich selbst mit daran gearbeitet habe: ;-)

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Eine Einwilligung einzuholen ist "politisch" immer am besten. Die Bürger/-innen fühlen sich dann ernst genommen und das soll ja auch so sein.

Prüfschema Datenschutz 2021: Arbeiten wir nach der EU-DSGVO?

  • Geben Sie dem Fall ein eindeutiges Aktenzeichen und einen eindeutigen Titel.
  • Beschreiben Sie den Sachverhalt (ohne personenbezogene Daten zu erfassen, da dies selbst ein Datenschutzfall sein könnte).
  • Prüfen Sie dann die folgenden Verhältnisse:
  1. Fand der Sachverhalt nach dem 28.05.2018, 0:00 Uhr statt?
  2. Sind personenbezogene Daten betroffen? Wenn ja, welcher Art?
  3. Werden diese Daten verarbeitet und brauchen Sie eine Datenschutzerklärung!
  4. Ist die EU-DSGVO räumlich anwendbar?
  5. Besteht eine Rechtsgrundlage oder müssen Sie eine Einwilligung einholen?
  6. Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?
  7. Besteht eine legale Auftragsverarbeitung, sind alle Betroffenenrechte gewährleistet?
  8. Muss ein Verarbeitungsverzeichnis durch Verantwortliche erstellt werden?
  9. Müssen Datenschutzbeauftragte benannt werden?
  10. Muss eine Datenschutzfolgenabschätzung abgegeben werden?
  11. Sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen worden?

Weitere Angebote

Letzte Änderungen

Programme (Windows, Beta)

  • 😀 KURT - Programm zur Prüfung der Korruptionsvorbeugung (Version 21.07.2020)
  • 😁 EUGEN - Programm zur Prüfung von Datenschutzfällen (Version 24.06.2020)
  • 🍕 Pizza 2000 - Einfaches Programm für Lieferdienste (Version 14.08.2020, Freizeitspaß)