Prüfschema Datenschutz 2021: Arbeiten wir nach der EU-DSGVO?
Version vom 21. September 2021, 09:16 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „* Geben Sie dem Fall ein eindeutiges '''Aktenzeichen''' und einen eindeutigen '''Titel'''. * Beschreiben Sie den '''Sachverhalt''' (ohne personenbezogene Date…“)
- Geben Sie dem Fall ein eindeutiges Aktenzeichen und einen eindeutigen Titel.
- Beschreiben Sie den Sachverhalt (ohne personenbezogene Daten zu erfassen, da dies selbst ein Datenschutzfall sein könnte).
- Prüfen Sie dann die folgenden Verhältnisse:
- Sind personenbezogene Daten betroffen? Wenn ja, welche?
- Werden diese Daten verarbeitet und brauchen Sie eine Datenschutzerklärung!
- Ist die EU-DSGVO räumlich anwendbar?
- Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?
- Besteht eine Rechtsgrundlage oder müssen Sie eine Einwilligung einholen?
- Besteht eine legale Auftragsverarbeitung, sind alle Betroffenenrechte gewährleistet?
- Muss ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt werden?
- Müssen Datenschutzbeauftragte benannt werden?
- Muss eine Datenschutzfolgenabschätzung abgegeben werden?
- Sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen worden?
- Eventuell muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen.
- Es droht u. U. ein Bußgeld.
- Es besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz.