Videoüberwachung
Version vom 30. September 2020, 10:32 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet<ref>§ 20 Abs. 1 DSG NW, § 4 Abs. 1 BDSG</ref>.
- Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich <ref>Zilkens, S. 590</ref>.