Fall 27/2022: Die Wildkamera auf dem Friedhof

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Sachverhalt: Der städtische Friedhof wird regelmäßig verwüstet. Die Kommune möchte genau wissen, ob Tiere dafür verantwortlich sind oder nicht, um entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu soll eine Wildkamera aufgebaut werden. Was ist datenschutzrechtlich zu beachten?

Prüfung: Eine Wildkamera ist eine sehr sparsame und getarnte Kamera mit einem Selbstauslöser. Je nach Ausführung werden bei Bewegung im Sichtfeld Fotos geschossen oder Filmaufnahmen gestartet. Die meisten Wildkameras sind nicht online, sondern müssen regelmäßig besucht werden, um die Speichermedien zu wechseln. Da aber auch Menschen in das Blickfeld geraten können, gelten die Datenschutzregeln für Videoaufnahmen.

Ergebnis: Es ist ein entsprechendes Schild anzubringen, das eine Datenschutzerklärung beinhaltet.