Videoüberwachung

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  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet <ref name="Videoüberwachung">§ 20 Abs. 1 DSG NW, § 4 Abs. 1 BDSG</ref>.
  • Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich <ref>Zilkens, S. 590</ref>.

Einzelnachweise

<references />