Rechtmäßigkeit
- Grundsätzlich muss die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig sein, also geltendem Recht entsprechen (siehe Nr. 3).
- Sie muss auch nach „Treu und Glauben“ erfolgen, also allgemeinen moralischen Vorstellungen entsprechen.
- Sie muss nachvollziehbar sein, also dokumentiert und offen.
DSG NW: Die Daten sollen nach Zwecken getrennt verarbeitet werden. Ist das nicht möglich, ist ihre Verarbeitung zulässig, wenn schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht überwiegen (z. B. Verbindung zwischen personenbezogenen Daten und besonderen personenbezogenen Daten). Die für die Verarbeitung nicht erforderlichen Daten dürfen dabei aber nicht verwertet werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten. Allerdings definiert die Datenschutzgrundverordnung natürlich Ausnahmen. Ansonsten wären dieser und andere Texte schlicht überflüssig.
Der Unterschied zwischen "Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist" und "Es ist alles verboten, was nicht erlaubt ist" ist gewaltig. Besteht nämlich für irgendeinen Bereich keine Regelung, kommt es darauf an, welcher der beiden Sätze gilt. In einem freien Rechtsstaat würde der erste Satz gelten, in einer Diktatur wohl eher der zweite.
Möchten Sie Ihre Meinung über einen Politiker öffentlich äußern, überlegen Sie besser, in welcher Art Staat Sie gerade unterwegs sind. In Rechtsstaaten gibt es i. A. kein Gesetz, dass das regelt. Sie dürfen Ihre Meinung also frei äußern. In restriktiven Staaten sollten Sie vorsichtiger sein. Jedenfalls, wenn Sie weiterlesen wollen.