Verarbeitung
Version vom 22. Juli 2020, 07:03 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Verarbeitet werden Daten, wenn Daten
- erhoben, erfasst, auslesen, abfragen (also sich beschaffen)
- organisieren, ordnen, speichern, anpassen, verändern (also umgewandelt werden)
- verwenden, offenlegen, verbreiten (den Standort wechseln)
- abgleichen, verknüpfen (ausgewertet werden)
- einschränken, löschen, vernichten (unbrauchbar gemacht werden).
Anonymisieren Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen definiert zusätzlich „Anonymisieren“ als das Verändern von Daten in der Art, dass natürliche Personen nicht oder nur sehr aufwendig wieder rekonstruiert werden können.
Eine Unterscheidung zwischen automatisierter und nicht-automatisierter Verarbeitung kennt das DSG NW (weiterhin) nicht. Die mündliche Datenverarbeitung ist also ebenfalls gemeint (z. B. „Kollegengespräche“).
Sowie
- Speichern (z. B. Abrufbares Ablegen)
- Anpassen (z. B. Ändern des Formats)
- Verändern (z. B. Ändern des Inhalts)
- Auslesen (z. B. elektronisches Abfragen aus Geräten)
- Abfragen (z. B. Abrufen aus Datenbanken)
- Verwenden (z. B. Nutzen der Daten)
- Abgleich (z. B. Vergleichen mit anderen Daten)
- Verknüpfung (z. B. Kombinieren mit anderen Daten)
- Einschränken (z. B. Beschränken der Verfügbarkeit)
- Vernichten (z. B. Entfernen ohne Wiederherstellbarkeit)
- Organisieren (z. B. Ändern des Speicherorts)
- Ordnen (z. B. Ändern der Ordnungskriterien, Sortieren)
Weitere Informationen
- Neben HUAWEI scheint auch XIAOMI seine Kunden zu beobachten.
- Der EuGH hat die Videoüberwachung erlaubt, wenn die Interessen der Betroffenen nicht überwiegen und die Videoüberwachung erforderlich ist, um berechtigte Interessen zu wahren (17.02.2020).
- Ein bayerischer Versicherer gibt Rabatte für Autofahrer, die eine "Dashcam" benutzen (26.02.2020).
- Das Filmen einer Polizeikontrolle ist verboten (03.03.2020).
- Das heimliche Mitlesen von E-Mails ist teuer.
- Zur Videokonferenz-Software ZOOM.
- Datenerfassung in der Gastronomie: Einzelne Zettel mit Namen, Anschrift und Telefonnummer nach vier Wochen vernichten (Datenschutzpraxis, 09.06.2020).
- Geburtstagslisten im bayerischen öffentlichen Dienst (BayLfD, 09.06.2020)