Fall 28/2022: WhatsApp im Jugendamt?
Version vom 11. Januar 2023, 15:22 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Sachverhalt: Ähnlich einem früheren Fall (47/2020: WhatsApp im Ordnungsamt?) stellte sich die Frage, ob die Sachbearbeiter/-innen einer Abteilung des Jugendamtes datenschutzkonform eine WhatsApp-Gruppe bilden können.
Prüfung: WhatsApp als Teil des Facebook-Konzerns META hat eine unklare und europäischem Recht nicht entsprechende Datenschutzerklärung. Die Anwendung wird daher im professionellen Bereich nicht empfohlen. Im Jugendamt könnte man sich auch über besondere Kategorien personenbezogener Daten austauschen müssen. Der Einsatz ist daher faktisch verboten.
Ergebnis: Der Gruppe wurde empfohlen, die Anwendung SIGNAL zu verwenden, die aussieht und funktioniert wie WhatsApp.