Verantwortliche: Unterschied zwischen den Versionen
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* Betreiber von Facebook-Seiten gelten, zusammen mit der Firma Facebook, als gemeinsam Verantwortliche. | * Betreiber von Facebook-Seiten gelten, zusammen mit der Firma Facebook, als gemeinsam Verantwortliche. | ||
+ | * Der Betriebsrat (Personalrat) ist [https://www.dr-datenschutz.de/ist-der-betriebsrat-ein-eigener-verantwortlicher-nach-der-dsgvo/ kein] eigener Verantwortlicher. |
Aktuelle Version vom 9. Mai 2022, 13:57 Uhr
- Verantwortlich ist, wer über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung bestimmt (z. B. Auswahl der Software).
- Hat ein Dritter Einfluss auf die Datenverarbeitung, ist er Gemeinsam Verantwortlicher.
- Datenverarbeitende Produkte (Apps, Programme, Webseiten) müssen datenschutzrechtlich aufgebaut werden ("Privacy by Design").
- Diese Produkte müssen ohne weitere Einstellungen bei Inbetriebnahme datenschutzsicher sein ("Privacy by Default").
- Hierzu sind alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.
- Betreiber von Facebook-Seiten gelten, zusammen mit der Firma Facebook, als gemeinsam Verantwortliche.
- Der Betriebsrat (Personalrat) ist kein eigener Verantwortlicher.