Fall 57/2021: Versand von Akten per E-Mail: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Amtsleiterin fragte an, ob das Versenden von Akten (mit personenbezogenen Daten) an Gerichte per E-Mail möglich ist. Die Bemühungen der vergangenen Jahrzehnte, E-Mails abzusichern in Bezug auf Identität und Vertraulichkeit zeigen, dass E-Mail ohne diese Möglichkeiten weitgehend als unsicher angesehen wird. Man muss daher davon ausgehen, dass der Versand personenbezogener Daten nicht rechtmäßig ist. Ein Urteil ist mir allerdings nicht bekannt. | Eine Amtsleiterin fragte an, ob das Versenden von Akten (mit personenbezogenen Daten) an Gerichte per E-Mail möglich ist. Die Bemühungen der vergangenen Jahrzehnte, E-Mails abzusichern in Bezug auf Identität und Vertraulichkeit zeigen, dass E-Mail ohne diese Möglichkeiten weitgehend als unsicher angesehen wird. Man muss daher davon ausgehen, dass der Versand personenbezogener Daten nicht rechtmäßig ist. Ein Urteil ist mir allerdings nicht bekannt. | ||
Was kann man tun? Zunächst kann man sich bemühen, E-Mails mit einer identitätssicheren und vertraulichen Verschlüsselung zu versehen (z. B. mit [https://www.openpgp.org/ PGP] oder [https://volksverschluesselung.de/ MIME]). Man könnte auch einfach [https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail DE-MAIL] nutzen, welches alles gleichzeitig bietet und für Behörden seit 2016 Pflicht ist. | Was kann man tun? Zunächst kann man sich bemühen, E-Mails mit einer identitätssicheren und vertraulichen Verschlüsselung zu versehen (z. B. mit [https://www.openpgp.org/ PGP] oder [https://volksverschluesselung.de/ MIME]). Man könnte auch einfach [https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail DE-MAIL] nutzen, welches alles gleichzeitig bietet und für Behörden seit 2016 Pflicht ist. |
Aktuelle Version vom 28. Oktober 2021, 11:16 Uhr
Eine Amtsleiterin fragte an, ob das Versenden von Akten (mit personenbezogenen Daten) an Gerichte per E-Mail möglich ist. Die Bemühungen der vergangenen Jahrzehnte, E-Mails abzusichern in Bezug auf Identität und Vertraulichkeit zeigen, dass E-Mail ohne diese Möglichkeiten weitgehend als unsicher angesehen wird. Man muss daher davon ausgehen, dass der Versand personenbezogener Daten nicht rechtmäßig ist. Ein Urteil ist mir allerdings nicht bekannt.
Was kann man tun? Zunächst kann man sich bemühen, E-Mails mit einer identitätssicheren und vertraulichen Verschlüsselung zu versehen (z. B. mit PGP oder MIME). Man könnte auch einfach DE-MAIL nutzen, welches alles gleichzeitig bietet und für Behörden seit 2016 Pflicht ist.