Videoüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet < | + | * Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet<sup>1</sup>. |
− | * Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich < | + | * Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich<sup>2</sup>. |
− | === | + | === Quellen === |
− | < | + | <sup>1</sup> § 20 Abs. 1 DSG NW, § 4 Abs. 1 BDSG<br> |
+ | <sup>2</sup> Zilkens, S. 590<br> |
Version vom 30. September 2020, 10:38 Uhr
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet1.
- Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich2.
Quellen
1 § 20 Abs. 1 DSG NW, § 4 Abs. 1 BDSG
2 Zilkens, S. 590