Videoüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet<ref>§ 20 Abs. 1 DSG NW, § 4 Abs. 1 BDSG</ref>.  
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* Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet <ref name="Videoüberwachung">§ 20 Abs. 1 DSG NW, § 4 Abs. 1 BDSG</ref>.  
 
* Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich <ref>Zilkens, S. 590</ref>.
 
* Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich <ref>Zilkens, S. 590</ref>.

Version vom 30. September 2020, 10:34 Uhr

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet <ref name="Videoüberwachung">§ 20 Abs. 1 DSG NW, § 4 Abs. 1 BDSG</ref>.
  • Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich <ref>Zilkens, S. 590</ref>.