Was ist Datenschutz?: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | * Die Verarbeitung findet innerhalb der EU statt oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein | |
− | + | * oder die Verantwortlichen unterliegen EU-Recht | |
− | + | * oder die Verantwortlichen haben wenigstens eine Niederlassung innerhalb der EU | |
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− | + | * und es handelt sich nicht um Verantwortliche innerhalb der Strafverfolgung (Polizei, Gerichte) | |
− | + | * und es handelt sich nicht um EU-Organe (da gelten eigene Vorschriften) | |
− | + | * und es handelt sich nicht um den rein persönlichen oder familiären Bereich | |
; personenbezogene Daten | ; personenbezogene Daten | ||
− | + | * Personenbezogenen sind Daten, durch die eine natürliche Person direkt oder mit Hilfe von Datenquellen eindeutig identifiziert werden kann | |
− | + | * Ton- und Bildaufnahmen sind personenbezogene Daten | |
; oder besondere Kategorien personenbezogener Daten | ; oder besondere Kategorien personenbezogener Daten | ||
− | + | * Daten über rassische oder ethnische Herkunft | |
− | + | * politische Meinungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit | |
− | + | * religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen | |
− | + | * genetische, biometrische oder gesundheitliche Daten | |
− | + | * Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung | |
; verarbeitet werden, | ; verarbeitet werden, | ||
− | + | * erhoben (z. B. Daten werden von Betroffenen erfragt) | |
− | + | * erfasst (z. B. Daten werden gespeichert) | |
− | + | * empfangen (z. B. Daten werden von anderen Stellen übermittelt) | |
− | + | * ausgelesen (z. B. Daten werden von Maschinen auf Anfrage übermittelt) | |
− | + | * abfragen (z. B. Daten werden von anderen Stellen angefordert) | |
− | + | * organisiert (z. B. Daten werden anders sortiert) | |
− | + | * geordnet (z. B. Daten werden reindiziert) | |
− | + | * angepasst (z. B. Daten werden übersetzt) | |
− | + | * verwendet (z. B. Adressen bei Serienbriefen) | |
− | + | * abgeglichen (z. B. mit anderen Datenbeständen ergänzt) | |
− | + | * verknüpft (z. B. mit anderen Datenbeständen koordiniert) | |
− | + | * offengelegt (z. B. in sozialen Netzen gepostet) | |
− | + | * übermittelt (z. B. an andere Stellen gesendet) | |
− | + | * verbreitet (z. B. ins Internet gestellt) | |
− | + | * bereitgestellt (z. B. zum Abruf in die Cloud) | |
− | + | * eingeschränkt (z. B. aus der Bearbeitung genommen) | |
− | + | * gelöscht (z. B. wiederherstellbar verschoben) | |
− | + | * vernichtet (z. B. endgültig unbrauchbar gemacht) | |
; dann müssen die Verantwortlichen dies | ; dann müssen die Verantwortlichen dies | ||
− | + | * Verantwortlich ist, wer über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet | |
− | + | * Es kann auch Gemeinsam Verantwortliche geben | |
− | + | * Auftragnehmer ohne diese Entscheidungsfähigkeit dürfen nur mit einem Vertrag bestimmten Inhalts beauftragt werden. | |
; rechtmäßig, | ; rechtmäßig, | ||
− | + | * Rechtsgrundlagen sind | |
− | + | ** Interessen | |
− | + | *** lebenswichtiger Art | |
− | + | *** öffentlicher Art oder in Ausübung öffentlicher Gewalt | |
− | + | *** berechtigter Art | |
− | + | ** Verträge | |
− | + | *** deren Teil der Betroffene ist | |
− | + | ** Gesetze | |
− | + | *** materieller Art (also z. B. keine Satzungen) | |
− | + | ** eine Einwilligung der Betroffenen | |
; zweckgebunden, | ; zweckgebunden, | ||
− | + | * Der Zweck der Verarbeitung muss vor der Verarbeitung festgelegt sein. | |
− | + | * Eine Zweckänderung ist die Nutzung vorhandener Daten zu einem anderen Zweck als dem, der bei der Entstehung der Daten der Grund war. | |
− | + | * Eine Zweckänderung muss mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar sein. | |
− | + | * oder es muss eine Rechtsgrundlage für die Zweckänderung geben (Gesetz, Einwilligung) | |
− | + | * Zu berücksichtigen sind | |
− | + | ** Verbindungen zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Zweck | |
− | + | ** Zusammenhängen der Erhebung der Datenbestände | |
− | + | ** Arten der personenbezogenen Daten, gerade bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten | |
− | + | ** Folgen der neuen Verarbeitung | |
− | + | ** Garantien für Rechte und Freiheiten der Betroffenen durch Verschlüsselung oder Pseudonymisierung | |
− | + | * Eine Weiterverarbeitung für im Öffentlichen Interesse liegende archivarische, wissenschaftliche oder historische Zwecke gilt als vereinbar. | |
; unter Beachtung der zusätzlich bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten geltenden Voraussetzungen, | ; unter Beachtung der zusätzlich bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten geltenden Voraussetzungen, | ||
; minimiert, | ; minimiert, | ||
− | + | * Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für den Zweck unbedingt notwendig sind. | |
; transparent, | ; transparent, | ||
− | + | * Bei Erfassungen und Empfang muss eine Datenschutzerklärung an die Betroffenen abgegeben werden. | |
− | + | * Betroffene haben ein Recht auf Auskunft | |
; mit richtigen Daten, | ; mit richtigen Daten, | ||
− | + | * Betroffene haben ein Recht auf Korrektur ihrer Daten | |
; zeitlich begrenzt, | ; zeitlich begrenzt, | ||
− | + | * Die Daten dürfen nur so lange personenbezogen sein, wie es für die Verarbeitung unbedingt notwendig ist. | |
; integer und vertraulich, | ; integer und vertraulich, | ||
− | + | * Verantwortliche müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen | |
− | + | ** wenn es sich um Behörden handelt | |
; nach Treu und Glauben und | ; nach Treu und Glauben und | ||
− | + | * Nach herrschender Meinung in anständiger und fairer Weise. | |
; nachweisen können, | ; nachweisen können, | ||
− | + | * Verantwortliche müssen ein Verarbeitungsverzeichnis führen | |
− | + | ** wenn es sich um Behörden handelt | |
− | + | * Verantwortliche müssen u. U. eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen und dokumentieren | |
; weil ansonsten eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen, | ; weil ansonsten eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen, | ||
; eine Klage erhoben, | ; eine Klage erhoben, | ||
; oder eine Strafe verhängt werden kann. | ; oder eine Strafe verhängt werden kann. |
Version vom 13. Juli 2023, 08:21 Uhr
- Wenn im räumlichen Anwendungsbereich der EU-DSGVO
- Die Verarbeitung findet innerhalb der EU statt oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein
- oder die Verantwortlichen unterliegen EU-Recht
- oder die Verantwortlichen haben wenigstens eine Niederlassung innerhalb der EU
- und im sachlichen Anwendungsbereich der EU-DSGVO
- und es handelt sich nicht um Verantwortliche innerhalb der Strafverfolgung (Polizei, Gerichte)
- und es handelt sich nicht um EU-Organe (da gelten eigene Vorschriften)
- und es handelt sich nicht um den rein persönlichen oder familiären Bereich
- personenbezogene Daten
- Personenbezogenen sind Daten, durch die eine natürliche Person direkt oder mit Hilfe von Datenquellen eindeutig identifiziert werden kann
- Ton- und Bildaufnahmen sind personenbezogene Daten
- oder besondere Kategorien personenbezogener Daten
- Daten über rassische oder ethnische Herkunft
- politische Meinungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- genetische, biometrische oder gesundheitliche Daten
- Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung
- verarbeitet werden,
- erhoben (z. B. Daten werden von Betroffenen erfragt)
- erfasst (z. B. Daten werden gespeichert)
- empfangen (z. B. Daten werden von anderen Stellen übermittelt)
- ausgelesen (z. B. Daten werden von Maschinen auf Anfrage übermittelt)
- abfragen (z. B. Daten werden von anderen Stellen angefordert)
- organisiert (z. B. Daten werden anders sortiert)
- geordnet (z. B. Daten werden reindiziert)
- angepasst (z. B. Daten werden übersetzt)
- verwendet (z. B. Adressen bei Serienbriefen)
- abgeglichen (z. B. mit anderen Datenbeständen ergänzt)
- verknüpft (z. B. mit anderen Datenbeständen koordiniert)
- offengelegt (z. B. in sozialen Netzen gepostet)
- übermittelt (z. B. an andere Stellen gesendet)
- verbreitet (z. B. ins Internet gestellt)
- bereitgestellt (z. B. zum Abruf in die Cloud)
- eingeschränkt (z. B. aus der Bearbeitung genommen)
- gelöscht (z. B. wiederherstellbar verschoben)
- vernichtet (z. B. endgültig unbrauchbar gemacht)
- dann müssen die Verantwortlichen dies
- Verantwortlich ist, wer über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet
- Es kann auch Gemeinsam Verantwortliche geben
- Auftragnehmer ohne diese Entscheidungsfähigkeit dürfen nur mit einem Vertrag bestimmten Inhalts beauftragt werden.
- rechtmäßig,
- Rechtsgrundlagen sind
- Interessen
- lebenswichtiger Art
- öffentlicher Art oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
- berechtigter Art
- Verträge
- deren Teil der Betroffene ist
- Gesetze
- materieller Art (also z. B. keine Satzungen)
- eine Einwilligung der Betroffenen
- Interessen
- zweckgebunden,
- Der Zweck der Verarbeitung muss vor der Verarbeitung festgelegt sein.
- Eine Zweckänderung ist die Nutzung vorhandener Daten zu einem anderen Zweck als dem, der bei der Entstehung der Daten der Grund war.
- Eine Zweckänderung muss mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar sein.
- oder es muss eine Rechtsgrundlage für die Zweckänderung geben (Gesetz, Einwilligung)
- Zu berücksichtigen sind
- Verbindungen zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Zweck
- Zusammenhängen der Erhebung der Datenbestände
- Arten der personenbezogenen Daten, gerade bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten
- Folgen der neuen Verarbeitung
- Garantien für Rechte und Freiheiten der Betroffenen durch Verschlüsselung oder Pseudonymisierung
- Eine Weiterverarbeitung für im Öffentlichen Interesse liegende archivarische, wissenschaftliche oder historische Zwecke gilt als vereinbar.
- unter Beachtung der zusätzlich bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten geltenden Voraussetzungen,
- minimiert,
- Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für den Zweck unbedingt notwendig sind.
- transparent,
- Bei Erfassungen und Empfang muss eine Datenschutzerklärung an die Betroffenen abgegeben werden.
- Betroffene haben ein Recht auf Auskunft
- mit richtigen Daten,
- Betroffene haben ein Recht auf Korrektur ihrer Daten
- zeitlich begrenzt,
- Die Daten dürfen nur so lange personenbezogen sein, wie es für die Verarbeitung unbedingt notwendig ist.
- integer und vertraulich,
- Verantwortliche müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen
- wenn es sich um Behörden handelt
- nach Treu und Glauben und
- Nach herrschender Meinung in anständiger und fairer Weise.
- nachweisen können,
- Verantwortliche müssen ein Verarbeitungsverzeichnis führen
- wenn es sich um Behörden handelt
- Verantwortliche müssen u. U. eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen und dokumentieren
- weil ansonsten eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen,
- eine Klage erhoben,
- oder eine Strafe verhängt werden kann.