Datenschutzbericht 2022: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Dezember 2022, 14:30 Uhr
Datenschutzbericht 2022
Inhaltsverzeichnis
Fall 01/2022: Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Es wurde eine Anfrage gestellt, ob eine Dienstanweisung auch das Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW regeln muss. § 5 IFG NW regelt allerdings (ziemlich detailliert) das Verfahren nach einer Anfrage. Daher halte ich eine zusätzliche Regelung in einer Dienstanweisung nicht für notwendig. Beantwortet werden die Anfragen i. d. R. von den Fachämtern, die auch Detailkenntnisse haben. Eine zentrale Anfragestelle ist mir nicht bekannt.
Fall 2/2022: Datenschutzerklärung und Einwilligung zusammenfassen
Kann man Datenschutzerklärung und Einwilligung zusammenfassen? Ich habe folgenden Vorschlag gemacht:
DATENSCHUTZERKLÄRUNG (Art. 14 EU-DSGVO) Ihre folgenden personenbezogenen Daten sollen bei Ihnen erhoben/aus dem Register [...] abgerufen und an XYZ übermittelt werden: Name, Adresse...(?). Zweck ist die Feststellung der Eignung ihres Hauses für ein Bürgerzentrum. Eine weitere Übermittlung der Daten, sowie eine weitere Verarbeitung der Daten findet nicht statt. Verantwortlich für die Verarbeitung ist ... Der Datenschutzbeauftragte ist unter datenschutz@... oder telefonisch unter ... erreichbar. EINWILLIGUNG (Art. 7 EU-DSGVO) Ich habe die oben aufgeführten Angaben verstanden und willige dieser Verarbeitung ein. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann und dass ab dem Widerruf diese Daten nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Mir ist auch bekannt, dass ich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung habe, sofern keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Bitte ergänzen Sie die passenden Daten und bewahren Sie die Einwilligungen sicher auf.
Fall 03/2022: Ermitteln von weiteren Bewerbungsunterlagen
Eine Bewerberin für eine Kitastelle in den städt. Kitas hat im Bewerbungsgespräch mitgeteilt, dass Sie derzeit als Kindertagespflegeperson tätig ist und den Wohnsitz in der Stadt hat. Nun ist die Frage, ob ich mit den Daten aus der Bewerbung Kontakt zur bisherigen Arbeitsstelle aufnehmen darf, um nachzuhören, woher Sie die Pflegeerlaubnis hat.
Die Antwort ist ja. Sie dürfen diese Daten erheben und sogar speichern bis das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist. Grundlage ist die Vorbereitung eines (Arbeits-)Vertrages (Art. 6 Abs. 1 Bst. b DSGVO).
Fall 04/2022: Auskunft über Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Ein Ratsmitglied einer Kommune fordert eine namentliche Liste aller Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde an. Es soll nachgewiesen werden, dass die Mitglieder überdurchschnittlich alt sind und weit von der Wache entfernt wohnen.
Eine Rechtsgrundlage zur Übermittlung der personenbezogenen Daten sah ich nicht. Es wurde auch keine genannt. Daher empfahl ich, die Anfrage abzulehnen. Die Anregung der Sachbearbeitung, stattdessen eine anonyme Alterspyramide zu erstellen, fand ich dagegen passend.