Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
− | = | + | = Aktuell: Behandlung von Kontaktdaten (§ 28 a Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (ab 24.04.2021) = |
+ | * Im Rahmen der Kontaktdatenerhebung nach Absatz 1 Nummer 17 dürfen von den Verantwortlichen '''nur personenbezogene Angaben sowie Angaben zum Zeitraum und zum Ort des Aufenthaltes erhoben und verarbeitet werden''', soweit dies zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zwingend notwendig ist. | ||
+ | * Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass eine '''Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen''' ist. | ||
+ | * Die Daten dürfen nicht zu einem anderen '''Zweck''' als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden und sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen. | ||
+ | * Die zuständigen Stellen nach Satz 3 sind berechtigt, die erhobenen Daten '''anzufordern''', soweit dies zur Kontaktnachverfolgung nach § 25 Absatz 1 erforderlich ist. Die Verantwortlichen nach Satz 1 sind in diesen Fällen verpflichtet, den zuständigen Stellen nach Satz 3 die erhobenen Daten zu '''übermitteln'''. | ||
+ | * Eine '''Weitergabe''' der übermittelten Daten durch die zuständigen Stellen nach Satz 3 oder eine Weiterverwendung durch diese zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung ist '''ausgeschlossen'''. | ||
+ | * Die den zuständigen Stellen nach Satz 3 übermittelten Daten sind von diesen unverzüglich irreversibel zu '''löschen''', sobald die Daten für die Kontaktnachverfolgung nicht mehr benötigt werden. | ||
+ | |||
+ | = Korruptionsgefahr in den Kommunen = | ||
Interessante Dokumentation in Sachen Korruptionsgefahr bei Kommunen vom Bayerischen Rundfunk aus aktuellem Anlass (Regensburg). Wer jetzt einen Verriss von Bürgermeistern und Stadträten erwartet, wird enttäuscht. Das Problem liegt auch an der Art der Parteienfinanzierung auf kommunaler Ebene, die auf Spenden angewiesen sind und der Höhe der meldepflichtigen Spenden (ab 10.000.- €). | Interessante Dokumentation in Sachen Korruptionsgefahr bei Kommunen vom Bayerischen Rundfunk aus aktuellem Anlass (Regensburg). Wer jetzt einen Verriss von Bürgermeistern und Stadträten erwartet, wird enttäuscht. Das Problem liegt auch an der Art der Parteienfinanzierung auf kommunaler Ebene, die auf Spenden angewiesen sind und der Höhe der meldepflichtigen Spenden (ab 10.000.- €). | ||
Version vom 23. April 2021, 06:36 Uhr
Meine Seite gegen Korruption und für Datenschutz
Kopf des Monats: Andrea Voßhoff
Andrea Astrid Voßhoff (* 31. Juli 1958 in Haren (Ems), Landkreis Meppen) ist eine deutsche Politikerin (CDU). Sie war von 1998 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und vom 6. Januar 2014 bis 5. Januar 2019 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
(Bild: CDU/CSU-Fraktion, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=28396984)
Aktuell: Behandlung von Kontaktdaten (§ 28 a Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (ab 24.04.2021)
- Im Rahmen der Kontaktdatenerhebung nach Absatz 1 Nummer 17 dürfen von den Verantwortlichen nur personenbezogene Angaben sowie Angaben zum Zeitraum und zum Ort des Aufenthaltes erhoben und verarbeitet werden, soweit dies zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zwingend notwendig ist.
- Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
- Die Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden und sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen.
- Die zuständigen Stellen nach Satz 3 sind berechtigt, die erhobenen Daten anzufordern, soweit dies zur Kontaktnachverfolgung nach § 25 Absatz 1 erforderlich ist. Die Verantwortlichen nach Satz 1 sind in diesen Fällen verpflichtet, den zuständigen Stellen nach Satz 3 die erhobenen Daten zu übermitteln.
- Eine Weitergabe der übermittelten Daten durch die zuständigen Stellen nach Satz 3 oder eine Weiterverwendung durch diese zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung ist ausgeschlossen.
- Die den zuständigen Stellen nach Satz 3 übermittelten Daten sind von diesen unverzüglich irreversibel zu löschen, sobald die Daten für die Kontaktnachverfolgung nicht mehr benötigt werden.
Korruptionsgefahr in den Kommunen
Interessante Dokumentation in Sachen Korruptionsgefahr bei Kommunen vom Bayerischen Rundfunk aus aktuellem Anlass (Regensburg). Wer jetzt einen Verriss von Bürgermeistern und Stadträten erwartet, wird enttäuscht. Das Problem liegt auch an der Art der Parteienfinanzierung auf kommunaler Ebene, die auf Spenden angewiesen sind und der Höhe der meldepflichtigen Spenden (ab 10.000.- €).
Fundsachen (Twitter "Datenlutz")
An error occured. That's all we know.
Letzte Änderungen
- N
- Neue Seite (siehe auch die Liste neuer Seiten)
- K
- Kleine Änderung
- B
- Änderung durch einen Bot
- (±123)
- Die Änderung der Seitengröße in Bytes
14. November 2024
|
11:40 | Datenschutzbericht 2006 - 2015 3 Änderungen Versionsgeschichte -42 Bytes [Admin (3×)] | |||
|
11:40 (Aktuell | Vorherige) -12 Bytes Admin Diskussion Beiträge →Fall 4/2012: Datenschutz bei der Feuerwehr | ||||
|
11:40 (Aktuell | Vorherige) -15 Bytes Admin Diskussion Beiträge →Fall 2/2010: Webcams | ||||
|
11:40 (Aktuell | Vorherige) -15 Bytes Admin Diskussion Beiträge →Fall 1/2006: Die (möglicherweise) neugierige Reinigungskraft |
11:39 | Datenschutzbericht 2023 UnterschiedVersionen -135 Bytes Admin Diskussion Beiträge →Allgemeine Lage |
Weitere Angebote
- 👩🎓 Einführung in die EU-DSGVO
- 📜 Datenschutzberichte
- 📓 Datenschutzlexikon
- 🎈 Eine Liste weiterer interessanter Links
- 👓 Prüfschema für Datenschutzfälle
- 💸 Korruptionsschutz
Programme (Windows, Beta)
- 😀 KURT - Programm zur Prüfung der Korruptionsvorbeugung (Version 21.07.2020)
- 😁 EUGEN - Programm zur Prüfung von Datenschutzfällen (Version 24.06.2020)
- 🍕 Pizza 2000 - Einfaches Programm für Lieferdienste (Version 14.08.2020, Freizeitspaß)