Videoüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Datenschutz
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine opto-elektronische Beobachtung oder Aufzeichnung mit Hilfe von digitaler Technik bezeichnet man gemeinhin als '''Videroüberwachung'''. Damit scheidet der…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Eine opto-elektronische Beobachtung oder Aufzeichnung mit Hilfe von digitaler Technik bezeichnet man gemeinhin als '''Videroüberwachung'''. Damit scheidet der Datenschutz z. B. bei analogen Kameras aus, wenn keine Daten verarbeitet werden.
+
* Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet<ref>§ 20 Abs. 1 DSG NW, § 4 Abs. 1 BDSG</ref>.  
 +
* Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich <ref>Zilkens, S. 590</ref>.

Version vom 30. September 2020, 10:32 Uhr

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels "opto-elektronischer Einrichtungen" wird als Videoüberwachung bezeichnet<ref>§ 20 Abs. 1 DSG NW, § 4 Abs. 1 BDSG</ref>.
  • Ob eine Kamera dabei analog oder digital arbeitet, ob sie mobil oder stationär ist, ist unerheblich <ref>Zilkens, S. 590</ref>.