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Version vom 5. Oktober 2021, 08:07 Uhr


Willkommen! Schauen Sie sich doch mal mein Standarddatenschutzmodell an! Ist allerdings noch im Entstehen...

Fall 53/2021: Einwilligung zum Recht am eigenen Bild

Fotoshooting.jpg

Das Recht am eigenen Bild ist zwar kein Datenschutzrecht, aber ich kann Ihnen vielleicht dennoch einen Tipp geben. Zur Einwilligung reicht ein Kreuzchen auf einem Formular. Mehr Ansprüche stellt das Kunsturheberrechtsgesetz nicht.

Eine Einwilligung brauchen Sie aber nur, wenn die Abgebildeten

  • nicht Teil einer Versammlung sind oder
  • nicht nur "Beiwerk" sind.

Dann muss die Abbildung ertragen werden.

Genaueres bietet der Wikipedia-Artikel, den ich ziemlich gut finde. Vielleicht, weil ich selbst mit daran gearbeitet habe: ;-)

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Eine Einwilligung einzuholen ist "politisch" immer am besten. Die Bürger/-innen fühlen sich dann ernst genommen und das soll ja auch so sein.


Fall 52/2021: Aufzeichnung und Veröffentlichung einer Videokonferenz

Eine Kollegin fragt, ob und wie man eine Einwilligung braucht, wenn man eine Videokonferenz aufzeichnen und das Ergebnis online stellen möchte. Dass man eine Einwilligung braucht, ist klar, da es weder einen Vertrag zwischen den Videopartnern gab, noch dadurch eine gesetzliche oder öffentliche Aufgabe erfüllt wurde.

Die Anforderung an die Einwilligung (die "informierte" Einwilligung!) ist die Information der Betroffenen. Die Betroffenen müssen exakt wissen, welche ihrer Daten warum, wie und von wem verarbeitet werden (Art. 7 EU-DSGVO). Auch muss diese aufbewahrt werden, da sie nachweisbar sein und bleiben muss. Erschwerend kommt hinzu, dass man natürlich die Datenschutzerklärung des Anbieters der Videokonferenz-Software kennen muss, da diese Teil der Einwilligung wird.

Ich willige freiwillig ein, dass von mir erzeugte Bilder und Töne bei der Videokonferenz am ... zum Thema ... mit der Software ... aufgezeichnet und später [frei verfügbar] ins Internet gestellt wird. Die Datenschutzerklärung der Firma ... ist insofern Teil dieser Einwilligung, als dass ich sie gelesen und zugestimmt habe. 

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann, was Auswirkungen auf die Datenverarbeitung ab dem Widerruf hat.

Diese Einwilligung gilt nur für personenbezogene Daten, die nicht besondere Kategorien personenbezogener Daten sind. Anderenfalls gilt die Maßregel, dass zur Verarbeitung dieser Daten explizit zugestimmt werden muss!

Prüfschema Datenschutz 2021: Arbeiten wir nach der EU-DSGVO?

  • Geben Sie dem Fall ein eindeutiges Aktenzeichen und einen eindeutigen Titel.
  • Beschreiben Sie den Sachverhalt (ohne personenbezogene Daten zu erfassen, da dies selbst ein Datenschutzfall sein könnte).
  • Prüfen Sie dann die folgenden Verhältnisse:
  1. Fand der Sachverhalt nach dem 28.05.2018, 0:00 Uhr statt?
  2. Sind personenbezogene Daten betroffen? Wenn ja, welcher Art?
  3. Werden diese Daten verarbeitet und brauchen Sie eine Datenschutzerklärung!
  4. Ist die EU-DSGVO räumlich anwendbar?
  5. Besteht eine Rechtsgrundlage oder müssen Sie eine Einwilligung einholen?
  6. Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?
  7. Besteht eine legale Auftragsverarbeitung, sind alle Betroffenenrechte gewährleistet?
  8. Muss ein Verarbeitungsverzeichnis durch Verantwortliche erstellt werden?
  9. Müssen Datenschutzbeauftragte benannt werden?
  10. Muss eine Datenschutzfolgenabschätzung abgegeben werden?
  11. Sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen worden?

Weitere Angebote

Letzte Änderungen

Programme (Windows, Beta)

  • 😀 KURT - Programm zur Prüfung der Korruptionsvorbeugung (Version 21.07.2020)
  • 😁 EUGEN - Programm zur Prüfung von Datenschutzfällen (Version 24.06.2020)
  • 🍕 Pizza 2000 - Einfaches Programm für Lieferdienste (Version 14.08.2020, Freizeitspaß)