Verarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Das heimliche Mitlesen von E-Mails [https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/e-mails-heimlich-mitgelesen-5-000-e-entschaedigung/ ist teuer].
 
* Das heimliche Mitlesen von E-Mails [https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/e-mails-heimlich-mitgelesen-5-000-e-entschaedigung/ ist teuer].
 
* Zur Videokonferenz-Software [https://dsgvo.expert/wp/kurzgutachten-der-blnbdi-zum-auftragsverarbeitungsvertrag-fuer-zoom-videokonferenzen-zweifel-an-der-zuverlaessigkeit/ ZOOM].
 
* Zur Videokonferenz-Software [https://dsgvo.expert/wp/kurzgutachten-der-blnbdi-zum-auftragsverarbeitungsvertrag-fuer-zoom-videokonferenzen-zweifel-an-der-zuverlaessigkeit/ ZOOM].
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* Datenerfassung in der Gastronomie: [https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/datenerhebung-von-gaesten-kunden-das-ist-zu-beachten/?newsletter=ds/i/datenschutz-praxis-aktuell/9100/2020/22/02091536/Artikel_1&va=02091536&chorid=02091536&vkgrp=354 Einzelne Zettel mit Namen, Anschrift und Telefonnummer nach vier Wochen vernichten] (Datenschutzpraxis, 09.06.2020).

Version vom 22. Juli 2020, 07:02 Uhr

Verarbeitet werden Daten, wenn Daten

  • erhoben, erfasst, auslesen, abfragen (also sich beschaffen)
  • organisieren, ordnen, speichern, anpassen, verändern (also umgewandelt werden)
  • verwenden, offenlegen, verbreiten (den Standort wechseln)
  • abgleichen, verknüpfen (ausgewertet werden)
  • einschränken, löschen, vernichten (unbrauchbar gemacht werden).

Anonymisieren Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen definiert zusätzlich „Anonymisieren“ als das Verändern von Daten in der Art, dass natürliche Personen nicht oder nur sehr aufwendig wieder rekonstruiert werden können.

Eine Unterscheidung zwischen automatisierter und nicht-automatisierter Verarbeitung kennt das DSG NW (weiterhin) nicht. Die mündliche Datenverarbeitung ist also ebenfalls gemeint (z. B. „Kollegengespräche“).

Sowie

  • Speichern (z. B. Abrufbares Ablegen)
  • Anpassen (z. B. Ändern des Formats)
  • Verändern (z. B. Ändern des Inhalts)
  • Auslesen (z. B. elektronisches Abfragen aus Geräten)
  • Abfragen (z. B. Abrufen aus Datenbanken)
  • Verwenden (z. B. Nutzen der Daten)
  • Abgleich (z. B. Vergleichen mit anderen Daten)
  • Verknüpfung (z. B. Kombinieren mit anderen Daten)
  • Einschränken (z. B. Beschränken der Verfügbarkeit)
  • Vernichten (z. B. Entfernen ohne Wiederherstellbarkeit)
  • Organisieren (z. B. Ändern des Speicherorts)
  • Ordnen (z. B. Ändern der Ordnungskriterien, Sortieren)

Weitere Informationen